Klasse Mofa, M, A1, AB, A
Zweiräder (Mofa, Motorrad, etc.)
Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Historisches:
Viele von euch würden hinsichtlich der Prüfbescheinigung gerne das Rad der Zeit zurückdrehen, denn vor vielen Jahren war kein Mofa Führerschein zum fahren notwendig. Es reichte ein Mindestalter von 15 Jahren. Die Helmpflicht wurde später ebenfalls eingeführt. Heute muss der Mofaführerschein bzw. die Prüfbescheinigung bei einer Fahrschule absolviert werden. Dies ist ja auch durchaus sinvoll wenn man bedenkt, dass auch mit dem Mofa bei Geschwindigkeiten von 25 km/h schwere Unfälle passieren können.
Quelle: www.führerscheinklassen.info
Was wird zur Antragsstellung benötigt?
1 Paßbild (biometrisch)
Personalausweis/ Paß mit Meldebescheinigung
Fahrzeuge:
Kymco CK50
(Lehrmittel werden gesondert berechnet. Preise in der Fahrschule erfragen.)
Führerscheinklasse AM
Kleinkrafträder
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.
Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.
Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.M
Info
Befristung: 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: ab 16 Jahren
Quelle: www.führerscheinklassen.info
Was wird zur Antragsstellung benötigt?
1 Paßbild (biometrisch)
1 Sehtest
Personalausweis/ Paß mit Meldebescheinigung
1 Hilfe-Schein
Fahrzeuge:
Beta-Roller Eikon 50
(Lehrmittel werden gesondert berechnet. Preise in der Fahrschule erfragen.)
Führerscheinklasse A1
Leichtkrafträder
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.
Bei freirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW.
Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.
Info
Befristung: 15 jahre
Beinhaltete Klassen: AM
Mindestalter: ab 16 Jahren
Quelle: www.führerscheinklassen.info
Was wird zur Antragsstellung benötigt?
1 Paßbild (biometrisch)
1 Sehtest
Personalausweis/ Paß mit Meldebescheinigung
1 Hilfe-Schein
Fahrzeuge:
KTM Duke 125
(Lehrmittel werden gesondert berechnet. Preise in der Fahrschule erfragen.)
Führerscheinklasse A (beschränkt)
Motorrad
Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein.
Info
Befristung: 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: A1, AM
Mindestalter: ab 18 Jahren
Quelle: www.führerscheinklassen.info
Was wird zur Antragsstellung benötigt?
1 Paßbild (biometrisch)
1 Sehtest
Personalausweis/ Paß mit Meldebescheinigung
1 Hilfe-Schein
Fahrzeuge:
Kawasaki ER 6N
(Lehrmittel werden gesondert berechnet. Preise in der Fahrschule erfragen.)
Führerscheinklasse A (unbeschränkt)
Schwere Motorräder
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).
Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.
Info
Befristung: 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter: ab 20 Jahren
Quelle: www.führerscheinklassen.info
Was wird zur Antragsstellung benötigt?
1 Paßbild (biometrisch)
1 Sehtest
Personalausweis/ Paß mit Meldebescheinigung
1 Hilfe-Schein
Fahrzeuge:
Honda CB 600
(Lehrmittel werden gesondert berechnet. Preise in der Fahrschule erfragen.)
Drawehnertorstr. 16b
29456 Hitzacker
Telefon (0 58 61) 20 72
E-Mail: info@sunshine-fahrschule.de
Bürozeiten:
Di. & Do. 18:00 – 18:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Unterrichtszeiten:
Di. & Do. 18:30 – 20:00 Uhr
Lange Str. 2
29461 Dannenberg
Telefon (0 58 61) 20 72
E-Mail: info@sunshine-fahrschule.de
Bürozeiten:
Mo. & Mi. 18:00 – 18:30 Uhr
Unterrichtszeiten
Mo. & Mi. 18:30 – 20:00 Uhr